Die neue EU-Richtlinie für Weinerzeugnisse
Mit der EU-Verordnung 2021/2117 werden die Vorschriften zur Deklaration von Wein und Weinerzeugnissen an die bereits bestehenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Diese Änderung betrifft sämtliche Arten von Weinerzeugnissen, angefangen von Jungwein bis hin zu Likörwein, Schaumwein und Qualitätsschaumwein. Darüber hinaus müssen auch Getränke wie Wein-Aperitifs und aromatisierte Cocktails gekennzeichnet werden.
Die Pflicht zur Angabe von Nährwerten
Ab dem 8. Dezember 2023 müssen verpflichtend Nährwerte und Zutaten auf dem Etikett oder mittels E-Label angeben werden. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt detaillierte Informationen zu den Nährwerten und enthaltenen Zutaten für Wein zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Vorschrift gewährleistet Transparenz für Verbraucher und ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen auf Basis dieser Informationen zu treffen.Platzsparender QR-Code statt Tabelle
Mit Hilfe eines E-Labels können alle Informationen zur Nährwertdeklaration und den Inhaltsstoffen elektronisch erfasst werden. Das E-Label wird in Form eines QR-Codes auf das Etikett der Flasche gedruckt. Durch Scannen dieses QR-Codes mit einem Smartphone gelangt man zu einer speziellen Webseite, auf der alle relevanten Informationen hinterlegt sind. Dort finden Sie detaillierte Angaben zu Nährwerten, Inhaltsstoffen und weiteren relevanten Informationen über den Wein. Das E-Label bietet somit eine praktische und moderne Möglichkeit, alle relevanten Informationen über den Wein digital zugänglich zu machen.So funktioniert unser E-Label-Fullservice
1. E-Labels erstellen & verwalten
Mit unserem benutzerfreundlichen und intuitiven System können Sie Ihre E-Labels im Handumdrehen erstellen. Dank unserer praktischen Live-Vorschau haben Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres E-Labels im Blick.
Sie können Entwürfe so oft anpassen und verfeinern, wie Sie möchten, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Erst wenn Sie mit Ihrem E-Label zufrieden sind und es veröffentlichen möchten, fallen Kosten an. Erstellen Sie einfach ein Kundenkonto bei uns und probieren Sie es direkt aus! Genießen Sie die bequeme und schnelle Erstellung Ihrer E-Labels bei Ellerhold!
Registrieren & kostenlos ausprobieren2. QR-Code herunterladen & Etikett drucken
Schon vor der Veröffentlichung Ihrer E-Labels für die Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, den QR-Code herunterzuladen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem PDF- und einem PNG-Format. Alternativ können Sie die Links zu Ihren E-Labels kopieren und beispielsweise auf Ihrer Webseite einfügen.
Platzieren Sie diesen QR-Code direkt auf Ihrem Weinetikett und genießen Sie dadurch mehr Freiheit bei der Gestaltung. Sie müssen keine umständlichen Tabellen oder Zutatenlisten mehr verwenden!3. QR-Code scannen & E-Label abrufen
Scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf Ihrem Etikett. Dadurch werden Sie sofort zu Ihrem persönlichen E-Label weitergeleitet.
Die Nährwertdeklaration und Zutatenliste Ihres Weins werden dem Verbraucher modern, mobiloptimiert und benutzerfreundlich angezeigt. So erhält er genau die Informationen, die er wissen möchte und Sie erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben.Das E-Label im Detail
1. Moderner Kopfbereich
Bei der Erstellung Ihres E-Labels haben Sie die Möglichkeit, zwischen einem Standardbild oder einer Farbe zu wählen. Dadurch können Sie das Erscheinungsbild Ihres E-Labels ganz nach Ihren Vorlieben gestalten.
2. Name des Weines/Weingutes
Dem Verbraucher werden auf dem E-Label sowohl der Name des Weines als auch der Hersteller des Weines angezeigt.
3. Allgemeine Informationen
Alle wichtigen allgemeinen Informationen zu Ihrem Wein, wie z. B. Rebsorte, Jahrgang oder Menge, werden dargestellt.
4. Zutatenliste
Gemäß EU-Verordnung werden alle bei der Herstellung verwendeten Zutaten und Zusatzstoffe aufgelistet. Diese werden grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben. Zutaten mit einem Gesamtanteil von weniger als 2 % am Gesamtprodukt werden in beliebter Reihenfolge am Ende aufgelistet.
5. Nährwertangaben
Entsprechend der EU-Verordnung werden Nährwerte in Tabellenform angegeben. Die Nährwertdeklaration muss Angaben (je 100 ml) über den Brennwert, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz enthalten. Falls ein Bestandteil in geringen Mengen vorhanden ist, kann eine verkürzte Darstellung verwendet werden.
Registrieren & kostenlos ausprobierenIhre Vorteile und Preise
gilt der Stückpreis von 50 E-Labels.
Ihre Vorteile mit den E-Labels von Ellerhold
- Kostenlos ausprobieren - einfach Kundenkonto eröffnen und loslegen
- Einfache Erstellung und Verwaltung der E-Labels im Kundenkonto
- Faire Preisgestaltung – mit 50 % Rabatt für unsere Etikettenkunden
- Keine Paketpreise – Sie bezahlen nur die E-Labels, die Sie benötigen
- E-Labels sind so lange verfügbar, wie Sie unseren Service nutzen
- Alles aus einer Hand: Druck Ihrer Etiketten und Bereitstellung der E-Labels
- Entwicklung und Betrieb der Software direkt aus dem Hause Ellerhold
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- Schnelle Ladezeiten & optimiert für Mobilgeräte
Häufige Fragen zur neuen EU-Richtlinie
1. Kommt das E-Label sicher in Deutschland?
Durch die Änderung der EU-Verordnung 2021/2117 gilt nun auch für Wein und Weinerzeugnisse die Pflicht zur Angabe von Nährwerten und Zutaten auf dem Produkt. Diese Änderung tritt am 8. Dezember 2023 in Kraft und gilt somit für sämtliche, nach dem 8. Dezember 2023 hergestellte (und gekennzeichnete) Weinerzeugnisse.
2. Welche Informationen müssen auf dem E-Label enthalten sein?
Auf dem E-Label muss eine Zutatenliste mit allen in der Herstellung verwendeten Bestandteilen einschließlich von Zusatzstoffen, aufgeführt sein. Auch Stoffe, die für önologische Zwecke wie Anreicherung und Süßung verwendet werden, wie Saccharose, konzentrierter Traubenmost und rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK), müssen in der Zutatenliste angegeben und in der Nährwerttabelle enthalten sein.
Zudem müssen die Nährwerte tabellarischer Form ausgewiesen werden. Die Nährwertdeklaration muss Informationen über den Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz enthalten. Falls bestimmte Nährstoffe aufgrund ihres geringen Gehalts im Produkt vernachlässigbar sind, können sie in einer verkürzten Darstellung am Ende der Tabelle aufgeführt werden. Die Angaben für Flüssigkeiten werden pro 100 ml angegeben, während andere Nährwerte in Gramm ausgewiesen werden.
3. Wie groß muss der QR-Code auf dem Etikett sein?
Der QR-Code muss mindestens so groß sein, dass er technisch funktioniert. Unserer Erfahrung nach ist eine Größe von ca. 1,5 cm ideal. Leider gibt es derzeit keine Rechtssicherheit aufgrund fehlender Vorgaben in der Verordnung.
4. Kann ich die Daten meines E-Labels nachträglich ändern?
Die Angaben auf dem E-Label sind zu jederzeit änderbar. Auch wenn ein E-Label bereits veröffentlicht wurde, können Fehler noch korrigiert werden. Dies können Sie einfach über das Kundenkonto selbst erledigen, die Änderungen sind sofort für die Verbraucher sichtbar.
5. Müssen die Angaben zu den Nährwerten und Zutatenliste auch auf Webseite und Preislisten?
Ja, die Verordnung sieht vor, dass die Informationen auf allen Vertriebswegen zur Verfügung gestellt werden müssen. D. h. müssen auch in einem Onlineshop auf der Produktseite ebenfalls die Nährwerttabelle und Zutatenliste aufgeführt werden. Alternativ können Sie auch dort einen QR-Code oder einen Link zum E-Label hinzufügen.
6. Wie lange sind meine E-Labels abrufbar?
Solange wie sie unseren Service nutzen, halten wir die E-Labels für Sie online. Kündigen Sie den Nutzungsvertrag, bleiben Ihre E-Labels bis zum Vertragsende erhalten.
7. Werden Kundendaten über das E-Label erhoben?
Die Verordnung der EU sieht vor, dass persönliche Daten nicht erhoben werden dürfen. Dies haben wir als Anbieter sicherzustellen.
8. Darf ich Werbung über meinen E-Labels verbreiten?
Nährwertangaben und die Zutatenliste dürfen nicht zusammen mit anderen Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken angezeigt werden. Das Verzeichnis muss für sich alleinstehen, d. h. eine „neue neutrale Seite“ darstellen. Darunter fallen wohl beispielsweise Empfehlungen zu passenden Speisen, Aromabeschreibungen oder auch werbende Hinweise zum Weingut.
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